Ab sofort sind steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach den Vordruck-Mustern AO 03 - Unbedenklichkeitsbesch. öffentl. Aufträge.xlt, AO 04 - Steuerliche UB für Beförderungsunternehmer.xlt, UB Ausländerangelegenheiten.dot und UB allgemein (keine Rückstände).xlt nicht mehr auszustellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden durch die neu eingeführte Bescheinigung in Steuersachen ersetzt. Die Vorlage für die Bescheinigung in Steuersachen wird im UNIFA-Vorlagenschrank auf dem Pfad OFD und Finanzamt\Allgemein\Abgabenordnung\Bescheinigung in Steuersachen zur Verfügung gestellt. Behörden, die bisher die Vorlage steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach den vorgenannten Mustern verlangt haben, wurden entsprechend informiert. Die UB - Überbrückungsgeld Ich-AG.dot bleibt erhalten.
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