FinMin Hamburg - Verfügung vom 29.10.2007
52 - S 2241 - 013/06

FinMin Hamburg - Verfügung vom 29.10.2007 (52 - S 2241 - 013/06) - DRsp Nr. 2008/91569

FinMin Hamburg, Verfügung vom 29.10.2007 - Aktenzeichen 52 - S 2241 - 013/06

DRsp Nr. 2008/91569

Gewinnverteilung bei Personengesellschaften; Verteilung der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG bei Neueintritt von Gesellschaftern

Nach der o.g. Bezugsverfügung der OFD Hamburg vom 27.11.2000 gilt folgende Regelung:

„Bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres können Sonderabschreibungen aus Vereinfachungsgründen außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses entsprechend der jeweiligen Beteiligung auf die Gesellschafter verteilt werden. Daher kann auch ein Gesellschafter, der am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres einer Personengesellschaft beitritt, seiner Beteiligung entsprechend für das gesamte Wirtschaftsjahr an den Sonderabschreibungen beteiligt sein. Dies gilt entsprechend für die degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG und bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. R 44 Abs. 2 EStR, soweit die AfA-Beträge über die lineare AfA pro rata temporis gem. R 44 Abs. 1 Satz 1 EStR hinausgehen.”

Diese Regelung wird hinsichtlich der Verteilung der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG bei Neueintritt von Gesellschaftern im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder aufgehoben. Die Aufhebung gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Oktober 2007 angeschafft oder hergestellt werden.