FinMin Hessen - Erlass vom 03.04.1996
S 2333 A

FinMin Hessen - Erlass vom 03.04.1996 (S 2333 A) - DRsp Nr. 2008/85698

FinMin Hessen, Erlass vom 03.04.1996 - Aktenzeichen S 2333 A

DRsp Nr. 2008/85698

§ 3 Nr. 62 EStG Gruppenversicherung für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften; Behandlung der Arbeitgeber-Beträge zur Direktversicherung

Die LSt-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben sich damit einverstanden erklärt, daß für die von den geschäftsführenden Versicherungsgesellschaften zu erhebende Pauschalsteuer auf die Grundbeiträge zur Gruppenversicherung ab 1. 5. 1996 ein neuer Schlüssel für die Verteilung auf die einzelnen Länder gelten soll.

Anstelle des bisherigen Schlüssels lt. Erl. v. 6. 1. 1992 S 2333 A, der auf dem Verhältnis der bereitgestellten Mittel basiere (Stand September 1980), beruht der Aufteilungsschlüssel nun auf der Zahl der in den einzelnen Länder derzeit beschäftigten AN.

Danach ergibt sich folgender Verteilungsschlüssel:

Allianz-Verband Land Victoria-Verband
14,7 v. H. Baden-Württemberg 12,6 v. H
27,4 v. H. Bayern -
0,7 v. H. Bremen -
15,3 v. H. Hessen -
- Niedersachsen 18,7 v. H.
1,0 v. H. Nordrhein-Westfalen 63,9 v. H.
40,9 v. H. Rheinland-Pfalz 4,8 v. H.
100,0 v. H. 100,0 v. H.

Der BdF hat die geschäftsführenden Versicherungsgesellschaften gebeten, ab 1. 5. 1996 entsprechend zu verfahren.