FinMin Hessen - Erlass vom 12.01.2007
S 2334 - 023 - II3b

FinMin Hessen - Erlass vom 12.01.2007 (S 2334 - 023 - II3b) - DRsp Nr. 2008/90735

FinMin Hessen, Erlass vom 12.01.2007 - Aktenzeichen S 2334 - 023 - II3b

DRsp Nr. 2008/90735

Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Polizei des Landes für das Kalenderjahr 2007

Durch die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl 2006 I S. 3385) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2007 festgesetzt worden.

Ab 1. Januar 2007 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich mit folgenden Monatsbeiträgen zu bewerten:

1. Bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 9/Vergütungsgruppen BAT VII und höher
a) Unterbringung in Einbettzimmern 168,30 EURO
b) Unterbringung in Zweibettzimmern 89,10 EURO
c) Unterbringung in Dreibettzimmern 69,30 EURO
2. Bei Beamtenanwärtern
a) Unterbringung in Einbettzimmern 138,60 EURO
b) Unterbringung in Zweibettzimmern 59,40 EURO
c) Unterbringung in Dreibettzimmern 39,60 EURO

Für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel des Monatsbetrages zugrunde zu legen. Bei entgeltlicher Gestellung einer Unterkunft ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert nach Absatz 2 und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.