FinMin Hessen - Erlass vom 25.02.2002
S 2334 A

FinMin Hessen - Erlass vom 25.02.2002 (S 2334 A) - DRsp Nr. 2008/85756

FinMin Hessen, Erlass vom 25.02.2002 - Aktenzeichen S 2334 A

DRsp Nr. 2008/85756

Lohnsteuerliche Behandlung der Gewährung von Fahrvergünstigungen an Mitarbeiter der Deutschen Bahngruppe (§ 8 EStG)

Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage befasst, ob und ggf. wie ein Nachweis einer geringeren Privatnutzung geführt werden kann, wenn AN von Unternehmen der Bahngruppe eine Jahresnetzkarte erhalten und der Vorteil individuell versteuert wird.

Es wird die Auffassung vertreten, dass Aufzeichnungen über die privaten und dienstlichen Fahrten nach dem Muster eines Fahrtenbuchs mangels objektiver Nachprüfbarkeit wenig glaubwürdig und deshalb nicht geeignet sind, einen geringeren Ansatz zu begründen. Beim Fahrtenbuch für ein Kraftfahrzeug können die Angaben zu den dienstlichen Fahrten zumindest theoretisch überprüft werden. Auf die Angaben zu den Privatfahrten kommt es nicht an, da sich diese ohne Weiteres aus dem Unterschied der belegbaren Gesamtfahrleistung und der belegbaren Dienstfahrten ergeben. Bei der Netzkarte lässt sich jedoch keine Gesamtfahrleistung belegen. Insofern kommt der Angabe der privaten Fahrten eine wesentliche Bedeutung für die Höhe des Nutzungsvorteils zu. Ob diese Angaben vollständig sind, lässt sich aber nicht überprüfen.