FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 01.08.1996
S 2253 a

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 01.08.1996 (S 2253 a) - DRsp Nr. 2008/84502

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 01.08.1996 - Aktenzeichen S 2253 a

DRsp Nr. 2008/84502

§ 15 EStG Einkunftserzielungsabsicht bei Gesellschaftern oder Gemeinschaftern von geschlossenen Immobilienfonds oder Bauherrengemeinschaften; Beurteilung von sog. Rückkauf- und Wiederverkaufsgarantien

Der BFH hat mit Urt. v. 14. 9. 1994 (BStBl 1995 II S. 116) die Auffassung der FinVerw bestätigt, wonach i. d. R. Einkunftserzielungsabsicht bei Vorliegen einer dem Stpfl. bekannten Rückkaufgarantie/Wiederverkaufsgarantie zu verneinen ist.

Im Erl. v. 10. 5. 1993, bekanntgegeben an die FÄ mit Vfg. v. 8. 6. 1993, S 2253 a A, wurde darauf hingewiesen, daß bei Rechtsbehelfen zu diesem Sachverhalt gegen ein Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO keine Bedenken bestehen.

Entsprechend der Entscheidung des BFH ist ein Ruhen von zu dieser Frage anhängigen Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 AO insoweit nicht mehr gerechtfertigt.