FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 07.04.1995
S 3204

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 07.04.1995 (S 3204) - DRsp Nr. 2008/83985

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 07.04.1995 - Aktenzeichen S 3204

DRsp Nr. 2008/83985

§ 99 BewG Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG im Beitrittsgebiet ab 1. 1. 1991

Der nachstehende Erl. zur Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes ist, soweit es um die Berücksichtigung der Bodenverunreinigung der Höhe nach geht, als vorläufige Regelung den FÄ bekanntzugeben.

1. Geltungsbereich

Dieser Erl. gilt für unbebaute und bebaute Grundstücke im Beitrittsgebiet, bei denen eine Ermäßigung wegen Bodenverunreinigungen zu berücksichtigen ist. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das GG vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat, und zwar nach dem Gebietsstand v. 3. 10. 1990. Zum Beitrittsgebiet gehören somit auch Gebiete, die nach dem 2. 10. 1990 im Rahmen einer Gebietsreform in das übrige Bundesgebiet umgegliedert worden sind.

2. Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke

2.1 Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen