Die Umwandlungen der Post-Teilsondervermögen in die Post-Aktiengesellschaften (Art.
Die Umtragung der Grundstücke der Deutschen Bundespost auf die Post-Aktiengesellschaften hält der FinMin im Hinblick auf die umfassende GrESt-Befreiung ohne Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für zulässig.
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