FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 20.10.1995
S 7200

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 20.10.1995 (S 7200) - DRsp Nr. 2008/86556

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 20.10.1995 - Aktenzeichen S 7200

DRsp Nr. 2008/86556

§ 10 UStG Beurteilung von Maßnahmen nach § 249h AFG

Im Rahmen staatlich geförderter beschränkungswirksamer Maßnahmen werden Unternehmen der Treuhandanstalt (THA) bzw. der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BVS) vor allem für Projekte im Umweltbereich - z. B. Altlastensanierung - umfangreiche öffentliche Zuwendungen zur Verfügung gestellt. Zuwendungsgeber sind die Bundesanstalt für Arbeit, einzelne Landesministerien sowie die THA/BVS selbst.

Auf der Grundlage eines sog. Zuwendungsvertrags werden die Mittel des Landeszweckgebunden an die THA/BVS ausgezahlt. Die THA/BVS ist berechtigt, die Mittel an Dritte - sog. Projektträger - weiterzugeben. Projektträger ist i. d. R. ein Unternehmen der TVA/BVS, d. h. eine KapGes, deren sämtliche Geschäftsanteile oder Aktien sich unmittelbar oder mittelbar in der Hand der THA/BVS befinden. Die von der Bundesanstalt für Arbeit im Einzelfall zu leistenden Lohnkostenzuschüsse werden an den Projektträger ausgezahlt.