Mit dem Erl. v. 17. 6. 1996 S 0337 ist geregelt, wie der ArbG nachträglich als Haftender vor Eintritt der Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 AO in Anspruch genommen werden kann, wenn das FA im Anschluß an eine LSt-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung für die Lohnsteueranmeldungen des Prüfungszeitraums ohne jede Bedingung oder Einschränkung aufhebt.
Dieses Verfahren entspricht der im BFH-Urt. v. 17. 2. 1995 (BStBl II S. 555) aufgezeigten zweiten Lösungsvariante.
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