FinMin Niedersachsen - Erlass vom 02.12.2002
S 4730- 26 - 34.2

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 02.12.2002 (S 4730- 26 - 34.2) - DRsp Nr. 2008/83417

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 02.12.2002 - Aktenzeichen S 4730- 26 - 34.2

DRsp Nr. 2008/83417

Rennwett- und Lotteriesteuer Gesetzesänderung

Durch Artikel 3 des „Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften” vom 24. August 2002 (BGBl I S. 3412) ist die Freigrenze des § 18 Nr. 2 Buchstabe b des Rennwett- und Lotteriegesetzes von 164 Euro auf 240 Euro angehoben worden.

Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Gestehungskosten für die ausgespielten Gewinne gestiegen sind und dementsprechend auch der dafür in der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1985 genannte Betrag von 41 Euro auf 60 Euro angehoben worden ist (Artikel 7 des oben angeführten Gesetzes).

Die Änderung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Das Niedersächsische Finanzministerium bittet um Kenntnisnahme und Information des Finanzamtes Hannover-Nord.