FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.1997
S 1301

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.1997 (S 1301) - DRsp Nr. 2008/84030

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 15.01.1997 - Aktenzeichen S 1301

DRsp Nr. 2008/84030

Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen; Anwendung der 183-Tage-Regelung bei Berufskraftfahrern

Nach Nr. 2 des FinMin v. 5. 1. 1994 S 1301 werden bei der Ermittlung der 183 Tage als Tage der Anwesenheit (Aufenthaltstage) des AN im Tätigkeitsstaat auch solche Tage voll mitgezählt, an denen er nur kurzfristig dort anwesend war (z. B. der Ankunftstag und der Abreisetag). Auf Bruchteile solcher Tage kommt es nur bei der Ermittlung des anteilig von der deutschen Besteuerung freizustellenden Arbeitslohns an.