FinMin Niedersachsen - Erlass vom 18.06.2002
S 2173 - 20 - 312

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 18.06.2002 (S 2173 - 20 - 312) - DRsp Nr. 2008/90095

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 18.06.2002 - Aktenzeichen S 2173 - 20 - 312

DRsp Nr. 2008/90095

Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken Erlass vom 05.12.2001 - Az. w.o. -

Nach dem BMF-Schreiben vom 25.2.2001 (BStBl 2001 I S. 372) ist das Tatbestandsmerkmal der dauerhaften Wertminderung in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG so zu verstehen, dass ein Wertansatz unterhalb der Bewertungsobergrenze nicht gerechtfertigt ist, wenn lediglich eine auf allgemeine Preisschwankungen gestützte Wertminderung vorliegt (Randnummer 15). Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist in der Zeit zwischen 1984 und 1994 ein erheblicher Preisrückgang eingetreten. Daraufhin sind zahlreiche Teilwertabschreibungen für den landwirtschaftlichen Grund und Boden vorgenommen worden.