FinMin Niedersachsen - Erlass vom 25.04.1996
S 1301

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 25.04.1996 (S 1301) - DRsp Nr. 2008/84004

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 25.04.1996 - Aktenzeichen S 1301

DRsp Nr. 2008/84004

Besteuerung von Berufssportlern mit inländischen und ausländischen Einkünften aus sportlicher Tätigkeit; Anwendung der Künstler-/Sportlerklausel im Verhältnis zu Österreich

Nach einer Abstimmung zwischen dem BdF und dem österreichischen BdF ist die in Abs. 4 des Erl. v. 16. 5. 1995 S 1301 genannte Verständigungsvereinbarung mit Österreich nicht allgemein anzuwenden. Es gelten deshalb auch insoweit die grundsätzlichen Ausführungen des vorbezeichneten Erlasses. Folglich steht für Vergütungen aus in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübter sportlicher Tätigkeit einer in Österreich ansässigen natürlichen Person sowie für die damit im Zusammenhang stehenden anderen Vergütungen das Besteuerungsrecht nach Art. 8 DBA-Österreich der Bundesrepublik Deutschland zu.

Der FinMin hebt deshalb hiermit Abs. 4 des Erl. v. 16. 5. 1995 S 1301 auf.