FinMin Niedersachsen - Erlass vom 27.03.1996
S 2338

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 27.03.1996 (S 2338) - DRsp Nr. 2008/85612

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 27.03.1996 - Aktenzeichen S 2338

DRsp Nr. 2008/85612

Zeitpunkt der Versteuerung der steuerpflichtigen Teile von Reisekostenvergütungen

Es ist die Frage gestellt worden, ob die Lohnbesteuerung der stpfl. Teile von Reisekostenvergütungen aus Vereinfachungsgründen erst im letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres oder zumindest halbjährlich durchgeführt werden kann.

Der FinMin nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Grundsätzlich sind die stpfl. Teile von Reisekostenvergütungen bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die stpfl. Teile von Reisekostenvergütungen bis zu einer Obergrenze von 300 DM monatlich beim einzelnen AN nur mindestens vierteljährlich abgerechnet werden.

Das gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten gem. Abschn. 31 Abs. 6a Nr. 2 LStR mit den Sachbezugswerten.