FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 05.01.1997
S 1301

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 05.01.1997 (S 1301) - DRsp Nr. 2008/84033

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 05.01.1997 - Aktenzeichen S 1301

DRsp Nr. 2008/84033

Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit; Auslegung des Arbeitgeberbegriffs

1. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer gilt nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG insoweit als inländischer ArbG, als er im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat (vgl. Abschn. 72 Abs. 1 Satz 3 LStRjetzt Abschn. 105 Abs. 1 Satz 3 LStR 1996. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist im Bereich internationaler Steuerverträge vor der Anwendung dieses innerstaatlichen, allein verfahrensrechtlich bedeutsamen, ArbG-Begriffs zu prüfen, ob sich eine eigene Begriffsbestimmung aus dem Sinnzusammenhang der maßgeblichen, das materielle Besteuerungsrecht betr., Vertragsvorschriften gewinnen läßt (vgl. BFH v. 21. 8. 1985 I R 63/80, BStBl 1986 II S. 4).