FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 09.07.2002
S 2225 a - 13 - V B 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 09.07.2002 (S 2225 a - 13 - V B 2) - DRsp Nr. 2008/82840

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 09.07.2002 - Aktenzeichen S 2225 a - 13 - V B 2

DRsp Nr. 2008/82840

EigZulG Förderausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen

Mit Urteil vom. 14.11.2001 - X R 24/00 - (BFH/NV 2002, 572) hat der BFH entschieden, dass Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO nach § 10e EStG begünstigt sind, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Das gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist.

Da das vorgenannte Urteil allgemein anzuwenden ist, bittet das FinMin ab sofort folgende Auffassung zu vertreten:

Von der Förderung durch die Eigenheimzulage ausgeschlossen sind Ferien- oder Wochenendwohnungen. Das sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl 1998 I S. 190).