FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 10.04.1997
S 2303

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 10.04.1997 (S 2303) - DRsp Nr. 2008/92010

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 10.04.1997 - Aktenzeichen S 2303

DRsp Nr. 2008/92010

Merkblatt des Bundesamtes für Finanzen über die Entlastung vom Steuerabzug aufgrund von DBA bei Honoraren, die an Künstler oder Sportler mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Ausübung einer Tätigkeit im Inland gezahlt werden

Das Bundesamt für Finanzen hat das o. g. Merkblatt nach dem Stand 09/96 aktualisiert und neu aufgelegt.

Bundesamt für Finanzen

- St II 4 - S 1300 - 22/96 -

Merkblatt über die Entlastung vom Steuerabzug aufgrund von DBA bei Honoraren, die an Künstler oder Sportler mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Ausübung einer Tätigkeit im Inland gezahlt werden.

Stand: 09/96

1. Allgemeines

Ausländische Künstler und Sportler sind mit den Einkünften aus ihrer im Inland ausgeübten künstlerischen bzw. sportlichen Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 d und Nr. 3 EStG).

Die Einkommensteuer wird bei selbständigen oder gewerblich tätigen ausländischen Künstlern/Sportlern durch Steuerabzug nach § 50 a EStG, bei nichtselbständigen Künstlern/Sportlern durch Lohnsteuerabzug erhoben.

a) Steuerabzug nach § 50 a EStG

Falls die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben wird, beträgt der Steuerabzug 25 v. H. der Einnahmen (§ 50 a Abs. 4 Satz 2 EStG).