FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 19.11.2002
S 1505

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 19.11.2002 (S 1505) - DRsp Nr. 2008/82832

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 19.11.2002 - Aktenzeichen S 1505

DRsp Nr. 2008/82832

InvZulG Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Investitionszulagen nach dem InvZulG 1999 durch die für die Bearbeitung von Investitionszulagenanträgen zuständigen Bearbeiter und die Amtsbetriebsprüfungsstellen bzw. Betriebsprüfungsfinanzämter

I. Allgemeines

Die Prüfung der Investitionszulage durch die Finanzämter war wiederholt Gegenstand von Prüfungsfeststellungen der Rechnungshöfe. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher eine Verstärkung ihrer Bemühungen zur Verbesserung der Bearbeitungsqualität vereinbart und u.a. einen Katalog von Sachverhalten aufgestellt bzw. fortgeschrieben, bei deren Vorliegen eine Investitionszulageprüfung (i. d. R. abgekürzte Außenprüfung) durchgeführt werden soll. Der Katalog wurde in den vorliegenden Erlass eingearbeitet (Hinweis auf Tz. 1.3).