FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 24.01.1997
Nr. 3002
Fundstellen:
ESt-Kartei NRW

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 24.01.1997 (Nr. 3002) - DRsp Nr. 2008/85260

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 24.01.1997 - Aktenzeichen Nr. 3002

DRsp Nr. 2008/85260

§ 5 EStG Behandlung von an Handelsketten gezahlten Zuschüssen

Von Lieferanten (Produktionsunternehmen) werden häufig an Handelsketten Zuschüsse gezahlt, die als „Listungsgebühren”, „Positionierungsgebühren”, „Werbekostenzuschüsse”, „Belieferungsrecht” oder ähnlich bezeichnet werden. Das „Listungsrecht” beinhaltet den Vorteil, in die Liste der Lieferanten aufgenommen zu werden, die zur Aufgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die „Positionierungsgebühr” wird dafür gezahlt, daß ein Handelsunternehmen die Waren des Lieferanten in den Regalen der Supermärkte in Augenhöhe oder in Warenständern im Kassenbereich positioniert. Die „Werbekostenzuschüsse” sind ein Entgelt für die Werbung der Handelskette mit den Produkten der Lieferanten.

Bei den gewährten Vorteilen kann es sich um Anschaffungskosten für ein immaterielles WG oder um Aufwendungen auf den Firmenwert handeln.