FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 27.02.1997
S 2253 a

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 27.02.1997 (S 2253 a) - DRsp Nr. 2008/84730

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 27.02.1997 - Aktenzeichen S 2253 a

DRsp Nr. 2008/84730

§ 21 EStG Behandlung des entgeltlichen Ausscheidens von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

Die Frage, ob bei der Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds die Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich zu verneinen ist, wenn der Gesellschafter vor dem Erreichen eines Totalüberschusses innerhalb von fünf Jahren seine Fondsbeteiligung veräußert, wurde inzwischen von den obersten FinBeh des Bundes und der Länder erörtert. Hierbei wurde die Auffassung vertreten, daß allein aus der Tatsache der Veräußerung der Fondsbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach deren Erwerb nicht auf das Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht geschlossen werden kann. Es ist somit weiterhin nach dem BMF-Schreiben v. 23. 7. 1992 (BStBl I S. 434) zu verfahren.