FinMin Saarland - Erlass vom 05.01.2004
B/2 - 3 - 6/2004 - EZ 1040

FinMin Saarland - Erlass vom 05.01.2004 (B/2 - 3 - 6/2004 - EZ 1040) - DRsp Nr. 2008/87385

FinMin Saarland, Erlass vom 05.01.2004 - Aktenzeichen B/2 - 3 - 6/2004 - EZ 1040

DRsp Nr. 2008/87385

EigZulG; Änderungen bei der Eigenheimzulage ab 2004

Aufgrund Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29.12.2004, abgedruckt im BGBl 2003 I S. 3076 ff. wurden ab 2004 folgende Änderungen bei der Eigenheimzulagenförderung vorgenommen:

  • Neubauten und Bestandserwerbe werden einheitlich mit 1 v.H. der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden gefördert.

  • Ausbauten und Erweiterungen werden künftig nicht mehr gefördert.

  • Der Fördergrundbetrag beträgt über den Förderzeitraum von acht Jahren jährlich maximal 1.250 €.

  • Die Kinderzulage wurde auf 800 € für jedes zu berücksichtigende Kind angehoben.

  • In die Bemessungsgrundlage sind neben den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens nunmehr solche Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen einzubeziehen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, bleiben hierbei unberücksichtigt.