FinMin Saarland - Erlass vom 08.12.2004
B/3-2 - 29/2004 - S 3810

FinMin Saarland - Erlass vom 08.12.2004 (B/3-2 - 29/2004 - S 3810) - DRsp Nr. 2008/88448

FinMin Saarland, Erlass vom 08.12.2004 - Aktenzeichen B/3-2 - 29/2004 - S 3810

DRsp Nr. 2008/88448

Berücksichtigung von Zinsen bei der Ermittlung des Jahreswertes von Nutzungsrechten

Bei der Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsrechtes im Rahmen der Besteuerung des Erwerbs des damit belasteten Erwerbers können die Zinsen für Verbindlichkeiten, die auf dem übertragenen Vermögensgegenstand lasten und vom Nutzungsberechtigten zu zahlen sind, ebenso wie bei unter § 25 ErbStG fallenden Nutzungsrechten auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn der Kapitalwert des Nutzungsrechtes nach § 10 ErbStG abziehbar ist.