FinMin Saarland - Erlass vom 13.10.2004
B/2-4 - 114/04 - S 2334

FinMin Saarland - Erlass vom 13.10.2004 (B/2-4 - 114/04 - S 2334) - DRsp Nr. 2008/88297

FinMin Saarland, Erlass vom 13.10.2004 - Aktenzeichen B/2-4 - 114/04 - S 2334

DRsp Nr. 2008/88297

Steuerfreie Reisekostenerstattung bei Verwendung einer arbeitnehmereigenen „BahnCard 100”

Ein Erwerber der „BahnCard 100” erhält das Recht, ein Jahr lang ab Gültigkeit der Karte für alle Strecken der Deutschen Bahn Fahrkarten ohne weitere Zahlung zu erwerben. Fraglich ist der Umfang der steuerfreien Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer unter Verwendung einer von ihm selbst (ohne Zuschuss des Arbeitgebers) erworbenen „BahnCard 100” Fahrkarten der Deutschen Bahn (kostenlos) erwirbt und damit Dienstreisen durchführt.

Das FinMin bittet hierzu die Auffassung zu vertreten, dass eine steuerfreie Erstattung der Kosten für die „BahnCard 100” erst in Betracht kommt, wenn die fiktiven Kosten für die dienstlichen Bahnfahrten den Kaufpreis für die „BahnCard 100” übersteigen.