FinMin Saarland - Erlass vom 16.08.2004
B/3 - 1 B - 277/2004 - S 7000

FinMin Saarland - Erlass vom 16.08.2004 (B/3 - 1 B - 277/2004 - S 7000) - DRsp Nr. 2008/88094

FinMin Saarland, Erlass vom 16.08.2004 - Aktenzeichen B/3 - 1 B - 277/2004 - S 7000

DRsp Nr. 2008/88094

Änderung des UStG durch Artikel 12 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23.07.2004, BGBl 2004 S. 1842 ff.; Veröffentlichung des aktuellen Gesetzestextes

Durch das o.a. Gesetz wurde das UStG mit Wirkung zum 01.08.2004 geändert.

In § 14 Abs. 2 UStG wurde erstmals generelle umsatzsteuerliche Verpflichtungen zur Rechnungserteilung eingeführt.

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, bei Ausführung steuerbarer Lieferungen und sonstiger Leistungen an Unternehmer für deren Unternehmen bzw. an juristische Personen innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung zu erteilen.