FinMin Saarland - Erlass vom 20.03.2007
B/2 - 4 - 38/07 - S 2342

FinMin Saarland - Erlass vom 20.03.2007 (B/2 - 4 - 38/07 - S 2342) - DRsp Nr. 2008/91119

FinMin Saarland, Erlass vom 20.03.2007 - Aktenzeichen B/2 - 4 - 38/07 - S 2342

DRsp Nr. 2008/91119

Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (BGBl 2006 I S. 926)

Mit dem o. a. Gesetz wurde das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Saison-Kurzarbeitergeld wird bei Erfüllung der in § 175 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen des Baugewerbes die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge eines saisonbedingten Arbeitsausfalles in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) vorübergehend verkürzt wird.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit werden durch ergänzende Leistungen (u. a. Zuschuss-Wintergeld; Mehraufwands-Wintergeld) gesetzt. Diese werden aus der Winterbeschäftigungs-Umlage erbracht, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen.

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der in den Betrieben und Betriebsabteilungen des Baugewerbes beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil beträgt zur Zeit 0,8 %.