FinMin Saarland - Erlass vom 20.09.1995
S 2332

FinMin Saarland - Erlass vom 20.09.1995 (S 2332) - DRsp Nr. 2008/85702

FinMin Saarland, Erlass vom 20.09.1995 - Aktenzeichen S 2332

DRsp Nr. 2008/85702

§ 3 Nr. 68 EStG Steuerfreie Zinszuschüsse bei Barlohnumwandlung

Der BFH hat in dem bisher nicht veröffentlichten Urt. v. 21. 10. 1994 IV R 12/94 für die VZ bis einschließlich 1992 entschieden, daß ein Zinszuschuß des ArbG i. S. des § 52 Abs. 2j EStG (jetzt § 52 Abs. 2b EStG) i. V. mit § 3 Nr. 68 EStG 1987 auch dann vorliegt, wenn ohnehin geschuldeter stpfl. Arbeitslohn in einen Zinszuschuß umgewandelt wird, weil die geänderte Fassung mangels einer entsprechenden Regelung über eine rückwirkende Anwendung nicht auf VZ vor 1993 anzuwenden ist. Der BFH hat die Frage offen gelassen, ob dies auch für den VZ 1993 gilt.

Hierzu wird klargestellt, daß die Neuregelung des § 52 Abs. 2j EStG (jetzt § 52 Abs. 2b EStG) erst ab dem VZ 1994 anzuwenden ist. Bis einschließlich VZ 1993 ist nach dem o. g. BFH-Urt. zu verfahren.