Erlass vom 11.06.2001, B/1-1 - 148/2001 - S 0321
Mit Urteil vom 04.07.2002, veröffentlicht in BFH/NV 2002, 1270, hat der BFH entschieden, dass eine auf einem amtlichen Vordruck erstellte Umsatzsteuer-Voranmeldung, die dem Finanzamt per Telefax übermittelt wird, wirksam ist.
Der BFH widerspricht mit seinem Urteil der bislang vom FinMin vertretenen Auffassung.
Zur Zeit wird die von der Verwaltung vertretene Auffassung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt.
Bis zum Abschluss der Beratungen sind per Telefax eingehende Steueranmeldungen als wirksam zu behandeln und - abweichend von den Regelungen im Bezugserlass - keine Verspätungszuschläge fest zu setzen.
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