FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 01.04.2009
43 - S 3015 - 9

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 01.04.2009 (43 - S 3015 - 9) - DRsp Nr. 2009/80452

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 43 - S 3015 - 9

DRsp Nr. 2009/80452

Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts; Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes

Zu § 158 BewG

Abschnitt 1 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

(1) 1 Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens umfasst nach § 158 Abs. 1 BewG alle Wirtschaftsgüter, die objektiv einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. 2 Die Definition der wirtschaftlichen Einheit richtet sich tätigkeitsbezogen nach den Grundsätzen der R 15.5 EStR und im Übrigen nach § 2 BewG.