Durch Artikel 23, 24 und 25 des StÄndG 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl 2001 I S. 3794; BStBl 2002 I S. 4) ist das Rennwett- und Lotteriegesetz, die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer geändert worden. Die geänderten Vorschriften sind nach Artikel 39 Abs. 1 des Gesetzes am 23. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die Änderungen enthalten redaktionelle Anpassungen und die Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge entsprechend dem beigefügten Abdruck der Gesetzesbegründung (BR-Drucksache 399/01) vom 1. Juni 2001.