FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 29.08.2002
32 - S 2284 - 8/59 - 51678

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 29.08.2002 (32 - S 2284 - 8/59 - 51678) - DRsp Nr. 2008/81713

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 29.08.2002 - Aktenzeichen 32 - S 2284 - 8/59 - 51678

DRsp Nr. 2008/81713

§ 4 EStG; Zuwendungen eines Unternehmens an ein vom Hochwasser geschädigtes Unternehmen

Im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe werden vermehrt Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen eines Unternehmens an andere, vom Hochwasser betroffene Unternehmen gestellt. Hierzu nimmt das Fin Min Sachsen im Einvernehmen mit dem Fin Min Sachsen-Anhalt wie folgt Stellung:

1. Unmittelbare Zuwendungen zwischen Unternehmen aus betrieblichem Interesse

Unterstützt ein Unternehmen durch Geld- oder Sachzuwendungen oder durch die Überlassung von Arbeitskräften aus rein betrieblichem Interesse ein vom Hochwasser geschädigtes. Unternehmen, so sind die Kosten dieser Zuwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Ein betriebliches Interesse ist unter anderem gegeben, wenn zwischen dem zuwendenden Unternehmen und dem empfangenden Unternehmen Geschäftsbeziehungen bestehen und die Geld- oder Sachzuwendungen der Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung dient, z.B. bei Unterstützung eines Lieferanten (Großhändler) an seine Abnehmer (Einzelhändler) durch verbilligte oder kostenlose Lieferung von Waren.