Durch die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl 2006 I S.
Ab Kalenderjahr 2007, in den neuen Ländern ab Kalenderjahr 2008, ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
1. | in der Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechender Mannschaftsdienstgrade mit | 49,50 Euro |
2. | in der Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechender Mannschafts-/Unter- offiziersdienstgrade mit | 89,10 Euro |
3. | in der Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechender Feldwebel- und Offiziersdienstgrade mit | 168,30 Euro |
1. | bei Beamtenanwärtern und Polizeimeisteranwärtern der Bundespolizei mit | 59,40 Euro |
2. | bei allen anderen Angehörigen der Bundespolizei, die eine Gemeinschaftsunter- kunft in Anspruch nehmen, nach den Unterkunftsverhältnissen im Einzelfall und nach den Vorschriften der Sozialversicherungsentgeltverordnung. |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|