FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 15.03.1996
S 2334

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 15.03.1996 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/86518

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 15.03.1996 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/86518

Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschiffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 1. 1. 1996

Bewertung der freien Beköstigung

Der Ausschuß zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuer hat den Wert des Sachbezuges „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschiffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom 1. 1. 1996 an auf einheitlich 345 DM angehoben.

Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei wurde festgelegt, daß für Frühstück 75 DM, für Mittag- und Abendessen jeweils 135 DM monatlich anzusetzen sind.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteuer beträgt ab 1. 1. 1996 monatlich 90 DM.

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte

Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.