FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2007
VI 353 - S 3804 - 004

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2007 (VI 353 - S 3804 - 004) - DRsp Nr. 2008/91064

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.04.2007 - Aktenzeichen VI 353 - S 3804 - 004

DRsp Nr. 2008/91064

Erbschaftsteuer; Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.6.2006 - 4 K 7107/02 Erb (EFG 2006, S. 1447)

In dem dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.6.2006 zu Grunde liegenden Fall hatten die Ehegatten rückwirkend zum Beginn der Ehe die Änderung des Güterstandes von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft vereinbart. Die Ehefrau machte nach dem Tod des Erblassers gegenüber dessen Erben den güterrechtlichen Zugewinn geltend. Das Finanzamt sah in der nach § 1378 Abs. 3 BGB von Gesetzes wegen entstehenden Ausgleichsforderung insoweit eine Schenkung auf den Todesfall i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG, als diese auf den Zeitraum zwischen Beginn der Ehe und dem Zeitpunkt der Vereinbarung über die Änderung des Güterstandes entfällt.