FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2007
VI 353 - S 3810 - 021

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 24.04.2007 (VI 353 - S 3810 - 021) - DRsp Nr. 2008/91065

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 24.04.2007 - Aktenzeichen VI 353 - S 3810 - 021

DRsp Nr. 2008/91065

Erbschaftsteuer; Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht

Nach Abstimmung mit den für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage, ob in den Fällen beschränkter Steuerpflicht § 10 Abs. 2 ErbStG anwendbar ist, wenn der Schenker zusätzlich die Steuer des Erwerbers übernimmt oder einem Anderen auferlegt oder im Erbfall die Steuer des Erwerbers einem Anderen auferlegt, wie folgt Stellung genommen:

§ 10 Abs. 2 ErbStG kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung, da die zu übernehmende Steuerforderung nicht zum Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG gehört.

Mit Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.