FinMin Thüringen - Erlass vom 03.06.1997
S 2174 A

FinMin Thüringen - Erlass vom 03.06.1997 (S 2174 A) - DRsp Nr. 2008/85406

FinMin Thüringen, Erlass vom 03.06.1997 - Aktenzeichen S 2174 A

DRsp Nr. 2008/85406

§ 6 EStG LiFo-Bewertungsmethode (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG): Anwendung des Verfahrens auf Fleisch

Zur Frage der Anwendung der LiFo-Bewertungsmethode auf Fleisch bittet der BdF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder folgende Auffassung zu vertreten:

Die Anwendung der LiFo-Bewertungsmethode als Bewertungsverfahren mit unterstellter Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge ist insbesondere an die Voraussetzung geknüpft, daß sie den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dies bedeutet zwar nicht, daß die LiFo-Methode mit der tatsächlichen Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge übereinstimmen muß; sie darf jedoch auch nicht völlig unvereinbar mit dem betrieblichen Geschehensablauf sein.

Eine Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge, wonach die zuletzt angeschafften Waren als erstes verarbeitet und verkauft werden, widerspricht bei leicht verderblichen Waren wie Fleisch dem betrieblichen Geschehensablauf völlig. Dagegen läßt sich auch nicht einwenden, die Haltbarkeit leicht verderblicher Waren und hier insbesondere von Fleisch könne durch moderne Gefriertechniken gesteigert werden.