FinMin Thüringen - Erlass vom 17.07.1995
S 2765 A

FinMin Thüringen - Erlass vom 17.07.1995 (S 2765 A) - DRsp Nr. 2008/86491

FinMin Thüringen, Erlass vom 17.07.1995 - Aktenzeichen S 2765 A

DRsp Nr. 2008/86491

allgemeine Vorschriften: § 13 KStG Eingeschränkte Verlustverrechnung nach Abs. 3

Mit Schreiben v. 20. 12. 1994 S 1900 (BStBl I S. 917) hat das BdF eingehend zu § 13 Abs. 3 KStG i. d. F. des Standortsicherungsgesetzes Stellung genommen.

Die im Rahmen des Standortsicherungsgesetzes neu eingeführten Sätze 2 bis 10 des § 13 Abs. 3 KStG gelten für Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 10 und 11 KStG 1984 i. d. F. der Bekanntmachung v. 10. 2. 1984 (BGBl I S. 217). Das heißt, betroffen von der Neuregelung sind zunächst alle ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannten Unternehmen.