FinMin Thüringen - Erlass vom 22.01.2002
S 2337 A - 11/02 - 204.1

FinMin Thüringen - Erlass vom 22.01.2002 (S 2337 A - 11/02 - 204.1) - DRsp Nr. 2008/89989

FinMin Thüringen, Erlass vom 22.01.2002 - Aktenzeichen S 2337 A - 11/02 - 204.1

DRsp Nr. 2008/89989

Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit; Euro-Umstellung und Anpassung an R 13 Abs. 3 LStR 2002; Erlass vom 05.08.1996 - S 2337 A - 11/96 - 204.1

Abschnitt B des Bezugserlasses erhält ab dem 1.1.2002 folgende Fassung:

B. Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen

Die nach der ThürAufEVO gewährten Aufwandsentschädigungen - mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen, die den Ortsbürgermeistern gewährt werden - sind in Höhe von 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch in Höhe von 154 Euro monatlich, steuerfrei (R 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LStR 2002). Ist die Aufwandsentschädigung niedriger als 154 Euro, so bleibt nur der tatsächlich geleistete Betrag steuerfrei.