FinMin Thüringen - Erlass vom 25.08.1995
S 4500 A

FinMin Thüringen - Erlass vom 25.08.1995 (S 4500 A) - DRsp Nr. 2008/86078

FinMin Thüringen, Erlass vom 25.08.1995 - Aktenzeichen S 4500 A

DRsp Nr. 2008/86078

§ 4 GrEStG Anwendung der Billigkeitsregelung zur steuerlichen Behandlung von Vermögens- und Anteilsübertragungsverträgen zwischen Treuhandgesellschaften

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BVS) hat beantragt, die in dem v. g. Erl. getroffenen Billigkeitsregelung zur Behandlung von Vermögens- und Anteilsübertragungsverträgen zwischen Treuhandgesellschaften über den 31. 12. 1995 hinaus aufrecht zu erhalten, weil in einigen Fällen die Umstrukturierungsmaßnahmen voraussichtlich nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden können.