Zu der Frage, wie die unentgeltliche Übertragung eines unternehmerisch genutzten vorsteuerentlasteten Grundstücks bei gleichzeitiger Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs zugunsten des Schenkers ustl. zu behandeln ist, wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder gebeten, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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