Im Dezember 1989 übersandte der Beklagte nach Erhalt von 569.000 DM der in Brasilien ansässigen Klägerin eine von ihm in englischer Sprache ausgestellte, mit »PROMISSORY NOTE« überschriebene Urkunde, deren Text in deutscher Übersetzung wie folgt lautet:
N., 20. Dezember 1989
DM 569.000
Wir versprechen, am 31. August 1990 an E. A. S.A. die Summe von 569.000 DM zu zahlen gemäß den Anweisungen, die wir von dieser Gesellschaft zehn Tage vor Fälligkeit erhalten werden. Gegenwert erhalten.
Als die versprochene Zahlung ausblieb, trafen die Parteien im Mai 1991 ein in englischer Sprache abgefaßtes »AGREEMENT ON DEBT RECOGNITION«, in dem der Beklagte garantierte, der geschuldete Betrag von 569.000 DM werde binnen 30 Tagen gezahlt. In diesem agreement heißt es u.a.:
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