FG Nürnberg - Urteil vom 23.10.2001
I 131/1999
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

FG Nürnberg, Urteil vom 23.10.2001 - Aktenzeichen I 131/1999

DRsp Nr. 2003/9380

Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

Zur Frage, ob ein durch einen Architekten mit erheblichen Verlusten betriebener Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb angesehen werden kann.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb zu qualifizieren ist.

Der verheiratete Kläger ist Architekt. Er verfügt über Einkünfte aus Kapitalvermögen (im Streitjahr 232.059 DM), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Streitjahr 280.582 DM) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Streitjahr 7.529 DM) und sonstige Einkünfte (Leibrente, im Streitjahr 8.952 DM). Daneben ist er Inhaber eines Forstbetriebs.