OLG Brandenburg - Urteil vom 12.10.2021
4 U 183/21
Normen:
BGB § 611; BGB §§ 307 ff.; BGB § 305c Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 18.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 209/21

Fortbestehen eines PrivatschulvertragesBegriff des dauernden DienstverhältnissesUnwirksamkeit einer KündigungKündigungsfrist von nur einem MonatVoraussetzungen einer überraschenden Klausel in AGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.10.2021 - Aktenzeichen 4 U 183/21

DRsp Nr. 2021/16666

Fortbestehen eines Privatschulvertrages Begriff des dauernden Dienstverhältnisses Unwirksamkeit einer Kündigung Kündigungsfrist von nur einem Monat Voraussetzungen einer überraschenden Klausel in AGB

1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 18.08.2021 - Az.: 8 O 209/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 611; BGB §§ 307 ff.; BGB § 305c Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über das Fortbestehen eines zwischen ihnen geschlossenen Schulvertrages über den Schulbesuch der am ... .2013 geborenen Tochter E... der Verfügungsklägerin auf der privaten "B... School", einer von der Verfügungsbeklagten betriebenen Ersatz- und Ganztagsschule Klassen 1-10 und anerkannten Ergänzungsschule Klasse 11-12, über den 31.07.2021 hinaus.