BFH vom 12.09.1996
IV R 36/96

Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

BFH, vom 12.09.1996 - Aktenzeichen IV R 36/96

DRsp Nr. 1997/8167

Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

Steht es bei einer Fortbildungsveranstaltung an einem beliebten Ferienort den Teilnehmern frei, wie sie den Nachmittag gestalten, fehlt es für die Anerkennung der Tagungskosten als Betriebsausgaben an der erforderlichen straffen Organisation der Tagung. Das gilt auch dann, wenn Teilnehmern überlassen bleibt, wo, wie lange und wie sie nachmittags den Stoff des Vormittags in kleinen Arbeitsgruppen vertiefen.

Für die Praxis: