BFH vom 18.04.1996
IV R 46/95

Fortbildungsveranstaltung eines Arztes in Davos

BFH, vom 18.04.1996 - Aktenzeichen IV R 46/95

DRsp Nr. 1997/8229

Fortbildungsveranstaltung eines Arztes in Davos

Bei einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung für Radiologen, die an einem beliebten Ferienort (Davos) während der üblichen Urlaubszeit (hier: Winter/Frühjahr) stattfindet, gehören die Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort sowie für den Aufenthalt zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn das Tagungsprogramm eine Mittagspause in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorsieht.

Für die Praxis: