BFH vom 19.12.1997
IX B 193/95

Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb

BFH, vom 19.12.1997 - Aktenzeichen IX B 193/95

DRsp Nr. 1998/19151

Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb

War einem Miteigentümer im Veranlagungszeitraum 1986 der Nutzungswert einer Wohnung in vollem Umfang zuzurechnen und wäre ihm in einem der Folgejahre nach der bis zum Jahre 1986 gültigen Rechtslage der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung als Alleineigentümer zuzurechnen gewesen, so scheidet die Anwendung der sog. großen Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG nicht allein deshalb aus, weil der Steuerpflichtige aufgrund einer Erbauseinandersetzung - ggf. verbunden mit einer vorweggenommenen Erbfolge - Alleineigentümer der Wohnung geworden ist.

Für die Praxis:

Der Nutzungswert der Wohnung war dem Miteigentümer im Veranlagungszeitraum 1986 allein zuzurechnen, da er die Wohnung ohne Ausgleichszahlung an die übrigen Miterben genutzt hatte. Vgl. auch BFH vom 31.3.1992, BStBl. II, 890 sowie BFH vom 11.5.1993, BFH/NV 1994, 25.