Der Nutzungswert der Wohnung war dem Miteigentümer im Veranlagungszeitraum 1986 allein zuzurechnen, da er die Wohnung ohne Ausgleichszahlung an die übrigen Miterben genutzt hatte. Vgl. auch BFH vom 31.3.1992, BStBl. II, 890 sowie BFH vom 11.5.1993, BFH/NV 1994, 25.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|