Frankreich: Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten gemeinschaftswidrig
EuGH, vom 22.04.1999 - Aktenzeichen Rs C-109/98
DRsp Nr. 2001/1081
Frankreich: Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten gemeinschaftswidrig
Die Art. 9 und 12 EG-Vertrag stehen einer zu Lasten der Hersteller, der Importeure und der Personen, die in Frankreich aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte CB-Funkgeräte liefern, erhobenen Abgabe entgegen, wie sie in Art. 302bis X des Code général des impôts geregelt ist; die Art. 9, 12 und 113 EG-Vertrag stehen einer zu Lasten der Hersteller, der Importeure und der Personen, die in Frankreich aus Drittländern eingeführte CB-Funkgeräte liefern, erhobenen Abgabe entgegen, wie sie in Art. 302bis X des Code général des impôts geregelt ist.