FG Berlin vom 02.12.1999
4 K 4107/99
Fundstellen:
EFG 2000, 258

Frei verkäufliche Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung

FG Berlin, vom 02.12.1999 - Aktenzeichen 4 K 4107/99

DRsp Nr. 2001/2673

Frei verkäufliche Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für frei verkäufliche Arzneimittel, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, können grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn vor ihrer Anwendung die medizinische Indikation bescheinigt wurde.

Für die Praxis:

Der Nachweis der erforderlichen Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit kann allerdings ausnahmsweise durch namentliche Bezeichnung der Medikamente in einer fachärztlichen Pauschalverordnung erbracht werden, wenn wegen der chronischen Erkrankung ein laufender Verbrauch von Medikamenten empfohlen und beim Erwerb ein vertretbarer Rahmen nicht überschritten wurde.

Fundstellen
EFG 2000, 258