FG Berlin - Urteil vom 13.08.1996
VII 222/94

Freiberuflichkeit eines Krankenpflegers

FG Berlin, Urteil vom 13.08.1996 - Aktenzeichen VII 222/94

DRsp Nr. 2001/2704

Freiberuflichkeit eines Krankenpflegers

Eine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i.S. des § 18 Abs. 1 EStG liegt vor, wenn der Leiter eines häuslichen Pflegedienstes, der sieben Krankenschwestern/-pfleger gleicher beruflicher Qualifikation beschäftigt, jeden Patienten persönlich kennt und sich fortlaufend über den Gesundheitszustand unterrichten läßt.

Tatbestand:

Die Klägerin ist examinierte Krankenschwester und betrieb einen häuslichen Krankenpflegedienst. Im Rahmen einer für die Streitjahre 1984 und 1985 durchgeführten Außenprüfung hatte der Beklagte folgende unstreitige Feststellungen zur Tätigkeit der Klägerin getroffen: