Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Eintragung eines Entlastungsbetrags gemäß § 24 b EStG 2004 in Höhe von 1.308 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte 2004 hat.
Der Kläger, ein .., ist verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau, mit der er gemäß § 26 Abs. 1 EStG zusammenveranlagt wird, sowie zwei gemeinsamen minderjährigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft. Der Kläger hat Anspruch auf Kindergeld für zwei Kinder bzw. zwei Kinderfreibeträge gemäß § 62 Abs. 6 EStG. Nach den Angaben des Klägers sind alle Familienmitglieder am Wohnort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der Kläger wird im Jahr 2004 voraussichtlich etwa 130.000 bis 135.000 Euro verdienen.
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